In diesem Sinne wird in der Lehre gestützt auf die Erfahrungen in der Praxis angenommen, dass der Streitwert zwischen Fr. 50‘000.00 und Fr. 100‘000.00 liegt, wenn es um eher unbedeutende Zeichen geht. Der Streitwert beträgt Fr. 500‘000.00 bis Fr. 1‘000‘000.00, sofern erhebliche Werte dahinter stehen (Umsatz, Werbung usw.) und beläuft sich auf mehr als Fr. 1‘000‘000.00 bei sehr bekannten, wenn nicht berühmten Klagemarken, wobei dann auch eine erhebliche Verletzungshandlung zur Diskussion stehen muss (BGE 133 III 490 E. 3.3 mit Hinweisen auf Johann Zürcher, Der Streitwert im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechtsprozess, in: Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und