bereits vor drei Jahren hinterlegt, ohne dass die Klägerinnen Widerspruch eingelegt hätten. Inzwischen habe sie basierend auf dieser Schweizer Basismarke eine internationale Anmeldung für 26 Länder getätigt und alleine für diese Anmeldung bis heute mehrere zehntausend Schweizer Franken ausgegeben. Wäre die Klage in dieser Sache erfolgreich, würde der Schutz für all diese Länder dahinfallen. Angesichts dessen rechtfertige es sich, den Streitwert für die Schweizer Basismarke auf Fr. 400‘000.00 festzulegen und dann wegen der internationalen Marke auf Fr. 800‘000.00 zu erhöhen. Der Wert der Marke V. für Zeitschriften sei ebenfalls zu berücksichtigen.