Demgegenüber beläuft sich der Streitwert der Nichtigkeitsklage in Bezug auf die beklagtische Marke gemäss den Beklagten auf ca. Fr. 800‘000.00. Ein Streitwert von Fr. 50‘000.00 bis Fr. 100‘000.00 sei für Nichtigkeitsklagen gegen alltägliche Dutzendmarken gerechtfertigt. Bei Marken von mittlerer Bedeutung sei von einem Streitwert von Fr. 250‘000.00 bis Fr. 500‘000.00 auszugehen. Die Beklagte 1 habe die Marke VT. bereits vor drei Jahren hinterlegt, ohne dass die Klägerinnen Widerspruch eingelegt hätten.