B. Gerichtsentscheide 3688 4. Zivilprozess 3688 Neue Tatsachen und Beweismittel (Art. 229 ZPO). Wenn die Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichten, tritt der Aktenschluss nach Durchführung des doppelten Schriftenwechsels ein. Offenkundige Tatsache (Art. 151 ZPO). Frage, ob es sich bei einem Presseartikel der NZZ im Internet um eine offenkundige Tatsache handelt. Frage in casu verneint. Streitwert (Art. 91 Abs. 2 ZPO). Streitwertberechnung in einer Auseinandersetzung um Immaterialgüterrechte mit Rechtsbegehren, die keine Geldleistung zum Gegenstand haben.