sei. Gemäss ihrer Zweckbestimmung bietet sie keine üblichen Mietwohnungen an, sondern Alterswohnungen, für welche je nach Wunsch Serviceangebote im Alters-, Pflege- und Sozialbereich der C. AG genutzt werden können. Damit rückt sie in die Nähe des Tätigkeitsbereichs der Klägerinnen 1 und 2. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass auch die Tatsache, dass die Strasse in Speicher, an der sich die Mietwohnungen befinden, „Sonnweid“ heisst, kein Recht der Beklagten auf schrankenlose Verwendung dieses Wortes in ihrem Firmennamen begründet.