B. Gerichtsentscheide 3685 Punkt eine gute Leistung (vgl. Müller/Thalmann, a.a.O., S. 80 hinsichtlich des Wortes „engagiert“, S. 127 hinsichtlich des Wortes „zuverlässig“). Der Zusatz „zu unserer vollen Zufriedenheit“ dagegen bezieht sich auf eine subjektive Qualifikation, die zu meiden (Streiff/von Kaenel/Rudolph, a.a.O., N 3b zu Art. 330a OR) und jedenfalls klageweise nicht durchsetzbar ist.