der Vollständigkeit halber ist aber anzumerken, dass deren Umsetzung von der Berufungsbeklagten unter keinem Titel verlangt werden kann. Unter diesen Umständen ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Berufungsbeklagte klarerweise nicht zumutbar. OGP, 05.12.2016 3684 Arbeitszeugnis (Art. 330a OR). Beurteilung des Leistungsverhaltens.