Die Berufungsbeklagte wirft der Berufungsklägerin folgende Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichtverletzungen vor: Chaos im Eingangsbereich des Hauses, auf den Treppen sowie auf den Parkplätzen; Bemalung der Hausfassade durch ihre Kinder; Entfachung eines Lagerfeuers auf dem Parkplatz; Verursachung mehrerer Wasserschäden; Entsorgung von Müll via Fenster; nächtelanges Hören von Goa-Musik in übermässiger Lautstärke; Schimpftiraden zwischen ihr und ihrem Ehemann; Kinderlärm sowie Beschimpfen und Anschreien ihrer Kinder. Die Berufungsbeklagte betont, dass diese Umstände dauernder Natur gewesen seien.