Diese Quote hat sie jedoch erst mit der letzten Zahlung erreicht und während fünf Jahren hat die Versicherung E. nicht einmal die Hälfte davon geleistet. Die Voraussetzungen der Vereinbarung 2 für einen Verzicht zur Verzinsung der Regressforderungen sind vorliegend somit nicht erfüllt. OGer, 06.12.2016 79