seitens der AHV bzw. IV bereits Versicherungsleistungen von jeweils Fr. 20‘000.00 aufgewendet wurden und die haftpflichtrechtliche Schadener- 78 B. Gerichtsentscheide 3682 satzquote auf erstes Ansehen hin und ohne Präjudiz für die endgültige Quote nicht weniger als 50 % beträgt. Die Übersicht der geleisteten Zahlungen ergibt folgendes Bild: