Sodann sei erwähnt der Aufsatz von Staub/Kilde, Erinnerungskontakte bei urteilsfähigen Kindern aus psychologischer und juristischer Sicht (Staub/Kilde, in: ZBJV 149 [2013], S. 934 ff.). Ergänzt sei, dass regelmässige Erinnerungskontakte zwischen den Eltern und dem urteilsfähigen Kind im Beisein einer moderierenden Drittperson einen Schutz des langfristigen Kindeswohls darstellen im Sinne einer minimalen Alternative zum nicht kindeswohlverträglichen Kontaktabbruch (Staub/Kilde, a.a.O., S. 934).