fahren als vertretbar einzuschätzen sind. Schliesslich ist zu beachten, dass die im Behandlungsplan genannten Medikamente der Beschwerdeführerin die Wahl lassen, ob sie eine orale Aufnahme oder die intramuskuläre Abgabe bevorzugt. Damit erweist sich der Eingriff als verhältnismässig. OGP, 14.12.2016 71