werden, dass eine mildere Massnahme als die medikamentöse Behandlung der Beschwerdeführerin derzeit nicht möglich ist. Im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung ist ferner festzuhalten, dass die möglichen Nebenwirkungen der im Behandlungsplan der Klinik vom 6. Dezember 2016 angeordneten medikamentösen Behandlung mit Zyprexa (etwa: Schläfrigkeit, Gewichtszunahme, erhöhte Prolaktinspiegel, Verschlechterung des metabolischen Zustands, Hypotonie sowie EPMS [vgl. dazu beispielsweise: https://de.wikipedia.org/wiki/Olanzapin und http://www.apo- theken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Zyprexa-20mg2451712.html, beide Stand 21. Dezember 2016]) im Verhältnis zu den abzuwendenden Ge-