Ausserdem solle eine fachgerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung eine langfristige Stabilisierung des psychischen Zustands der Beschwerdeführerin und die Wiederherstellung der Selbständigkeit bei der Alltagsführung bewirken. Ohne fachgerechte psychiatrische Behandlung, insbesondere ohne Psychopharmakakotherapie könne eine akute Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Mit dem Gutachter ist davon auszugehen, dass das Behandlungskonzept des Psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden geeignet und zweckmässig ist, um die psychische Erkrankung der Beschwerdeführerin zu behandeln.