Ausserrhoden zu sprechen. Zudem seien ein Vergiftungswahn und definitive optische Halluzinationen (sieht und spricht mit nicht realen Personen) aufgetreten. Diese Umstände zeigen, dass die psychische Erkrankung der Beschwerdeführerin auch ganz aktuell fortschreitet. Somit ist bei aktueller akut psychotischer Symptomatik von der Gefahr auszugehen, dass sich die Erkrankung der Beschwerdeführerin ohne medikamentöse Behandlung chronifiziert. Der Beschwerdeführerin droht deshalb ohne die medikamentöse Behandlung ein ernstlicher Gesundheitsschaden. 3.6 Erforderlich ist zudem Urteilsunfähigkeit bezüglich der Behandlungsbedürftigkeit.