Für jede dieser Fallgruppen ist eine gewisse Bandbreite zu ermitteln, innerhalb derer auch in vergleichbaren Fällen eine angemessene Entschädigung für die erforderlichen Aufwendungen und Kosten liegt. Mit einer Entschädigung innerhalb der jeweiligen Bandbreite soll im Regelfall der erforderliche zeitliche Aufwand eines Rechtsvertreters, verrechnet zu dem als angemessenen betrachteten Stundensatz von bis zu Fr. 200.00, gedeckt werden können.