Die jeweilige Rechtsstreitigkeit kann insbesondere je nach den sich stellenden Rechtsfragen (eine / mehrere / einfache / mittlere / schwierige) und je nach dem Umfang der zu studierenden Akten und Eingaben (unterdurchschnittlich / durchschnittlich / überdurchschnittlich) einer Fallgruppe zugeordnet werden. Für jede dieser Fallgruppen ist eine gewisse Bandbreite zu ermitteln, innerhalb derer auch in vergleichbaren Fällen eine angemessene Entschädigung für die erforderlichen Aufwendungen und Kosten liegt.