b. Werden von einer Partei Kosten für eine anwaltliche Vertretung geltend gemacht, ist zudem unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit bereits vorfrageweise zu prüfen, ob im konkreten Fall eine anwaltliche Vertretung überhaupt geboten war. In einer einzelfallweisen Beurteilung sind hierzu die Schwierigkeiten, die eine Sache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bietet, an den Fähigkeiten und den prozessualen Erfahrungen des Bürgers sowie an den Vorkehren der Behörden zu messen. Dabei ist auf die Prozesslage abzustellen, wie sie sich dem Bürger im Zeitpunkt der Kostenaufwendung bot