4a Abs. 1 Gesetz über die Gebühren in Verwaltungssachen). In der Entschädigungsfrage fehlt zwar eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für das verwaltungsinterne Rechtsmittelverfahren, es scheint aber bei Berücksichtigung der Regelung im Gebührenbereich umso mehr sys- 56 B. Gerichtsentscheide 3678