Damit erweist sich die Belassung des Gasthauses R. als Schutzgegenstand auch als verhältnismässig. OGer, 27.10.2016 Das Bundesgericht hat eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde am 27. Oktober 2017 abgewiesen (Urteil BGer 1C_285/2017). 3678 Parteientschädigung. Die Entschädigungsordnung des kantonalen Anwaltstarifs ist auch bei der Bemessung der Parteientschädigung im verwaltungsinternen Rekursverfahren zu berücksichtigen.