Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation erhalten bleiben. Bei Einzelobjekten kann sich die Schutzwürdigkeit auch aus dem Zusammenwirken des Eigen- und des Situationswerts ergeben (Walter Engeler, a.a.O., S. 140). Da Denkmalschutzmassnahmen oftmals mit schwerwiegenden Eigentumseingriffen verbunden sind, dürfen sie aber nicht lediglich im Interesse eines begrenzten Kreises von Fachleuten erlassen werden.