52 B. Gerichtsentscheide 3677 und Vorderland gewidmeten Bänden, erschienen in den Jahren 1973, 1980 und 1981) ausdrücklich mit den Kunstdenkmälern befasst. Ein Kunstdenkmal ist das Gasthaus R. nicht. Die das Werk von Eugen Steinmann betreffenden Ergänzungsfragen der Beschwerdeführer gehen deshalb an der Sache vorbei. Aus den gleichen Gründen stellt die von der EKD unterlassene Typenzuordnung (in die Typen gemäss Eugen Steinmann) keinen Fehler dar, sondern ist folgerichtig. Ebenfalls nicht gehört werden kann der Einwand der Beschwerdeführer, 1991 habe keine Beurteilung durch ein Fachorgan stattgefunden.