5.4 Dem Vorsorgeprinzip ist vorliegend in der Tat schon durch die erwähnte Reduktion des Tempos auf 30 km/h auf den Kantonsstrassen (provisorisch) sowie auf 20 km/h auf der S.-Strasse und auf dem Dorfplatz (je definitiv) Rechnung getragen worden. Daran ändert nichts, dass die Temporeduktion auf der Kantonsstrasse derzeit erst provisorisch angeordnet ist, denn diese soll mit der Rechtskraft des vorliegend strittigen Gesamtprojekts in eine definitive Signalisation umgewandelt werden. Darauf sind Kanton und Gemeinde zu behaften.