Anwohner und anderseits das Interesse der öffentlich-rechtlichen Träger (vorliegend Kanton und Gemeinde) daran einbezogen werden muss, auch in Zukunft die geänderte Infrastruktur (Dorfplatz, Kreuzung der vier Kantonsstrassen, S.-Strasse als öffentlich gewidmete Strasse im privaten Eigentum) ihrem Zweck entsprechend unter annehmbaren Bedingungen zu benutzen (vgl. 46 B. Gerichtsentscheide 3676