B. Gerichtsentscheide 3676 3676 Strassen- und Erschliessungsrecht. Strassenneugestaltung. Bei einer Strassenpflästerung wird dem Vorsorgeprinzip durch eine Verkehrsbeschränkung in Form einer Temporeduktion Rechnung getragen. Pflicht zur materiellen Koordination mit Lärmschutzmassnahmen. Rechtsverschreibung als Widmung zum Gemeingebrauch. Aus der Widmung ergibt sich keine Duldungspflicht der Grundeigentümer, eine Neugestaltung ihres Strassenstücks durch das Gemeinwesen zu dulden.