Sachverhalt: Eine Versicherte war auf einer Eisbahn auf die Knie gefallen. Beim Versuch des Ehemanns, sie zu halten, sei ihr Arm nach hinten gerissen worden, wobei es im Schulterbereich geknallt habe und sofort ein starker Schmerz aufgetreten sei. Eine Arthro-MRI-Untersuchung der linken Schulter zeigte eine Ruptur der Supraspinatus- und der Infraspinatussehne, jeweils ab Ansatz. Nach einer Schulterarthroskopie links mit subacromialer Dekompression und einer Rotatorenmanschetten-Rekonstruktion sowie einer Bizepstenodese traten trotz komplikationsloser Operation postoperativ starke, nur mittels Opioiden kontrollierbare Schmerzen auf. Danach stellte sich mit der Zeit eine Fro-