Aus den Erwägungen: 2.1 [...] b. Wesentlicher Bestandteil des verfassungsrechtlichen Gehörsanspruchs ist die Begründungspflicht. Diese soll einerseits verhindern, dass sich die verfügende Stelle von unsachlichen Motiven leiten lässt, und andererseits der betroffenen Person ermöglichen, die Verfügung gegebenenfalls sachgerecht anzufechten. Dies ist nur möglich, wenn wenigstens kurz die Überlegungen genannt werden, von denen sich die verfügende Stelle hat leiten lassen und auf welche sich ihre Verfügung stützt.