B. Gerichtsentscheide 3671 3671 Invalidenversicherung. Begründungspflicht, rechtliches Gehör. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin rügte, dass die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden in der angefochtenen IV-Verfügung lediglich eine pauschale Begründung angeführt hatten, ohne konkret auf die Argumente der Beschwerdeführerin im Einwand einzugehen. Das Obergericht bejahte im konkreten Fall eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.