In Lehre und Rechtsprechung ist umstritten, wie diese Bestimmung zu verstehen ist. Auch ist bis heute ungeklärt, ob gegen erstinstanzliche Protokollberichtigungsentscheide die Beschwerde zulässig ist. Keine Rolle spielt, ob der angefochtene Entscheid durch ein Kollegialgericht oder einen Einzelrichter getroffen wurde (Niklaus Schmid, a.a.O., N 2 zu Art. 65 StPO; Adrian Jent, Strafprozessordnung, Basler Kommentar, 2. A., Basel 2014, N 2 zu Art. 65). Der Einzelrichter des Kantonsgerichts hat die Frage mit Verweis auf das Urteil UH130216-O/U/BUT des Obergerichts Zürich vom 11. November 2013 bejaht.