Sachverhalt: A. Übersicht Die Beklagte und Berufungsbeklagte (nachfolgend Beklagte) ist ein Transportunternehmen. Die Klägerin und Berufungsklägerin (nachfolgend Klägerin) arbeitete als Subunternehmerin für die Beklagte. In der Klage geht es im Wesentlichen um drei Punkte. Die Klägerin wehrt sich erstens gegen eine Parkplatzgebühr in Höhe von Fr. 5‘164.80, die ihr die Beklagte für das Jahr 2008 mit der Schlussabrechnung per 31. Dezember 2008 abgezogen hatte. Bei der zweiten Forderung geht es um Fahrten, die die Klägerin für die Beklagte für deren Kundin D. AG (im Folgenden: D.) ausführte. Die Beklagte gewährte ihrer Kundin, der D., eine Rückerstattung von Fr. 5‘673.10 für das