B. Gerichtsentscheide 3660 3660 Streitwertberechnung im Berufungsverfahren (Art. 308 Abs. 2 ZPO). Mit Blick auf die einheitliche Handhabung der Prozessgesetze wird eine tatsächliche Veränderung des Streitwerts im Berufungsverfahren nach Begründung der Rechtshängigkeit nicht berücksichtigt.