Entfernung des Schimmelpilzes am 10. Mai 2012). Anlässlich der Hauptverhandlung vor der ersten Instanz am 2. November 2012 erklärte der heutige Beschwerdeführer 1, seit dem 30. April 2012 sei es nicht mehr zu einem Wassereintritt gekommen und es sei kein neuer Schimmel entstanden. Trotzdem haben die Beschwerdeführer in ihren Rechtsbegehren in der Klageschrift und auch noch an Schranken einerseits die Behebung der Mängel und andererseits eine Mietzinsreduktion auch für die Zeit nach dem 10. Mai 2012 verlangt.