Deshalb wurde von dem Fahrzeughersteller eine zusätzliche Garantie für die Kupplungsteile verlangt (s. Brief vom 17. Dez. 1998 in der Beilage). Bis zum Unfalldatum haben wir diese Garantie nicht erhalten.“ 25.10.2000 Befragungsprotokoll Kantonspolizei St.Gallen von L., Garagenchef bei der A. AG: „Am 24.12.1998 erschien B. mit dem Sachentransportanhänger bei der Busgarage in N. Anwesend waren auch F. und ich. Dabei erklärte mir B., dass nun eine stärkere Anhängerkupplung montiert worden sei.