16.12.1998 Kontrolle des Anhängers durch die Motorfahrzeugkontrolle der A. AG als Zulassungsbehörde im Werk H. 17.12.1998 Schreiben der A. AG an B.: „Wir beziehen uns auf die Fahrzeugabnahme vom 16. Dezember 1998 in Ihrem Betrieb [...]. Die Garantie der Deichsel bzw. der 50 mm Durchmesser Kugelkupplung (Albe) am Anhänger muss auf den erschwerten Betriebseinsatz durch Sie als Fahrzeughersteller überprüft werden.