Auch stellenlosen oder vollinvaliden Eltern steht selbstverständlich das Recht zu, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Nur ungern erinnert man sich als Bewohner dieses Landes an Ereignisse vergangener Zeiten, in denen diesbezüglich teilweise andere Auffassungen vertreten worden sind (Stichworte „Kinder der Landstrasse“ und „Verdingkinder“). Der Mietvertrag liegt nun vor. Hinsichtlich des Strafregisterauszuges fehlen ebenfalls konkrete Hinweise darauf, dass aus vergangenem Verhalten des Berufungsklägers mit einiger Wahrscheinlichkeit auf mögliche Verletzungen der Kindesinteressen geschlossen werden muss. Gleiches gilt für die Bestätigung der Einwohnerkontrolle.