Im Gegenteil, die vorgedruckten Wahlzettel der Gemeinde T. waren mit hoher Wahrscheinlichkeit geeignet, den knappen Ausgang der Wahl zugunsten des Kandidaten L. bzw. zulasten des überzähligen Kandidaten W. zu beeinflussen. Bei einer Differenz von lediglich 4 Stimmen waren allein schon die 59 unverändert eingelegten Stimmzettel der Gemeinde mit den beiden Wiederkandidierenden geeignet, das Ergebnis des zweiplatzierten Bisherigen (L.) nicht nur erheblich, sondern entscheidend zu dessen Gunsten zu beeinflussen. Dass es sich bei den 59 unverändert eingelegten vorgedruckten Wahlzetteln der Gemeinde bei einem Total von 683 unverändert und verändert eingereichten Wahlzetteln lediglich um 8.6