der Wegleitung hätte angewendet werden müssen. Allerdings sei gegen den allein anhand des Substanzwertes ermittelten und deshalb zu tiefen Unternehmenswert keine Einsprache erhoben worden. Mit E-Mail vom 2. September 2014 bezifferte die Steuerverwaltung den Unternehmenswert der C. AG für das Jahr 2010 gegenüber der Ausgleichskasse sodann auf rund Fr. 1,8 Mio. und für 2011 auf rund Fr. 2,4 Mio. Ferner meinte sie, auf ein Revisionsbegehren der C. AG betreffend die Steuerveranlagungen 2010-12 werde voraussichtlich nicht eingetreten. Vor diesem Hintergrund bezeichnete die Ausgleichskasse die Angaben der Steuerverwaltung mit Schreiben vom 30. September 2014 als verbindlich.