66 B. Gerichtsentscheide 3647 der Dividende im Verhältnis zum Aktienkapital (statt zum Eigenkapital) bemessen werde. Auch beim Aktionär sei die Angemessenheit des (beitragsfreien) Vermögensertrags nicht in Relation zum Nennwert, sondern zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Aktien zu beurteilen, da Aktien- und Eigenkapital wesentlich voneinander abweichen könnten (BGE 134 V 297 E. 2.4 und 2.8). 4.1 Dieses Urteil wurde u.a. zitiert in BGE 136 V 258 sowie in den Urteilen BGer 9C_688/2011, E. 3.2 und 4 sowie BGer 9C_354/2013, E. 1, ferner im Urteil