62 B. Gerichtsentscheide 3647 Gemäss Revisionsbericht vom 12. Dezember 2013 ergab die Arbeitgeberkontrolle 2010 eine Dividende von Fr. 176'000.00, wobei aber nach neuer Praxis nur 10 % vom Unternehmenswert oder ein Betrag von Fr. 30'323.00 zulässig sei. Deshalb sei die ausgewiesene Dividende im Umfang von Fr. 145'677.00 überhöht und 50 % davon oder Fr. 72'839.00 sei in Lohn umzuqualifizieren. Gemäss Revisionsbericht gleichen Datums betrug die Dividende 2011 Fr. 310'000.00, wobei nur Fr. 46'036.00 zulässig seien.