Der Marktmietwert kann aus diesem Grund letztlich nur geschätzt werden. Dabei wird möglichst auf objektive Kriterien und aus Praktikabilitätsgründen auch auf kalkulatorische Lösungen zurückgegriffen. 2.5.2 Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird zur Festlegung des Eigenmietwerts an die Verkehrswertschätzung, welche durch die Schätzungsbehörde mit einer Schätzung vor Ort erfolgt, angeknüpft. Der Eigenmietwert wird dabei ausgehend vom Verkehrswert festgelegt (vgl. Weisung sowie Berechnung in E. 2.3.2). Die Details zur Verkehrswertschätzung finden sich in der Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen (GSV; bGS 621.21).