Damit soll den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles angemessen Rechnung getragen werden können (Alter der Schätzung/örtliche Verhältnisse/Alter, Ausstattung und Zustand der Liegenschaft, sofern diese in der Verkehrswertschätzung nicht schon berücksichtigt worden sind). Für Liegenschaften mit Schätzungsdatum ab dem 01.01.2011 wird der aus dieser schematischen Berechnung resultierende Wert um 10 % reduziert (Weisung Ziff. 4). Daraus resultiert schliesslich der Eigenmietwert. 2.2.4 Im Sinne einer zusätzlichen und steuerpolitisch bewusst angestrebten Steuererleichterung für die Steuerpflichtigen, welche ihre Liegenschaft am Wohnsitz dauernd selbst bewohnen, sieht Art.