% - massgebender Verkehrswert von Fr. 250‘001.00 bis 500‘000.00 4.5 % - massgebender Verkehrswert von Fr. 500‘001.00 bis 750‘000.00 4.0 % - massgebender Verkehrswert ab Fr. 750‘001.00 3.5 % Von den so berechneten Werten kann die Veranlagungsbehörde um bis zu 10 % nach oben oder nach unten abweichen. Damit soll den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles angemessen Rechnung getragen werden können (Alter der Schätzung/örtliche Verhältnisse/Alter, Ausstattung und Zustand der Liegenschaft, sofern diese in der Verkehrswertschätzung nicht schon berücksichtigt worden sind).