danach liegen die monatlichen Kosten für Studierende, die auswärts wohnen, durchschnittlich zwischen Fr. 1‘700.00 bis Fr. 2‘670.00. Selbst wenn vom höheren Betrag ausgegangen wird, ergibt dies durchschnittliche Kosten von rund Fr. 32‘000.00 jährlich, d.h. die Tochter hätte mit ihrem Vermögen ohne weiteres ihren Unterhaltsbedarf abdecken können). Insoweit trifft die Schlussfolgerung der Vorinstanz, die Tochter sei nicht auf die Unterstützung des Vaters angewiesen gewesen, zu. 2.3.4 Dies ist aber nicht alleine dafür entscheidend, ob aus rechtlicher Sicht trotzdem weiterhin eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber der Tochter zu bejahen ist.