Sachverhalt: 1. Am Sonntag, 17. Juni 2012, 16.25 Uhr, wurde in Urnäsch das Kind D., geboren 2007, von dem von B. gelenkten Personenwagen VW Golf angefahren, worauf es kurz danach verstarb. B., Jahrgang 1943, fuhr von der Schwägalp her kommend ausserorts in Richtung Urnäsch. Bei der Örtlichkeit XY. wollte die sich zusammen mit ihrer 10-jährigen Schwester E. am linken Strassenrand befindende D. die Strasse überqueren, worauf sie von der vorderen linken Seite des Personenwagens von B. erfasst wurde. Auf dem betreffenden Strassenabschnitt beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Zur Unfallzeit herrschte schönes Wetter und die Strasse war trocken.