verhältnis zwischen dem Wohnkomfort und den tatsächlichen Kosten entstehen. Wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat, werden praxisgemäss Fr. 1‘100.00 für Wohnkosten angerechnet. In besonderen Fällen, wie in den vorliegend guten finanziellen Verhältnissen, können höhere Wohnkosten einberechnet werden. Die vorinstanzliche Berechnung stützte sich für die Berechnung der Wohnkosten einzig auf absolute Zahlen. Bei den vorliegenden Verhältnissen muss allerdings die Berechnung auch einem Vergleich der Wohnverhältnisse – dem Wohnkomfort – standhalten.