wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Beim „Ärztefon“ handelt es sich um eine Einrichtung des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Appenzellischen Ärztegesellschaft. Es geht dabei um die Umsetzung von Art. 42 GG, der den Berufsverbänden die Einrichtung des Notfall-, Präsenz- und Bereitschaftsdienstes vorschreibt. Die Umsetzung erfolgte nicht nach politischen Grenzen, sondern regional. Dabei wurden etwa im Vorderland (bestehend aus den Gemeinden Wald, Rehetobel, Grub, Heiden, Reute, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen) auch gewisse Gebiete der Kantone Appenzell Innerrhoden und St.Gallen miteinbezogen.