erteilt. Am 16. Januar 2012 kam zwischen dem Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Z, und P bezüglich der Höhe des zu leistenden Kostenvorschusses ein Vergleich zustande. Die Beschwerde von P wurde in der Folge zufolge Vergleichs als erledigt am Protokoll abgeschrieben. Das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Z, publizierte am 3. Februar 2012 im SHAB die Wiedereröffnung bzw. die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens zufolge Leistung des verfügten Kostenvorschusses. Weiter wurden Fristen für die Auflage des Kollokationsplanes sowie die Anfechtung des Inventars angesetzt. Die Beschwerdeführerin liess am 13. Februar 2012 beim Kantonsgerichtspräsidium