Diese Abtretung war unterzeichnet von R und S. Nachdem die Vermittlung gescheitert war, reichte die W Schweiz AG gegen die Beschwerdeführerin eine Forderungsklage über Fr. 5‘523.60 zuzüglich Zins zu 9,9 % seit 23. November 2010 sowie Fr. 208.20 Verzugszins bis 22. November 2010 sowie Betreibungskosten von Fr. 70.00 beim Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden ein. Die Klage wurde vom zuständigen Kantonsgerichtspräsidenten im vereinfachten Verfahren behandelt. Die mündliche Hauptverhandlung fand am 29. Februar 2012 statt. Dabei begründete der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin erstmals ausführlich, warum die Aktivlegitimation der W Schweiz AG nicht gegeben sei.