Gegen Z habe sie Strafanzeige wegen Betrugs eingereicht. Am 16. Juni 2010 stellte die X AG der Beschwerdeführerin erneut eine Rechnung über Fr. 5‘523.60 zu. Am 10. September 2010 trat die X AG die erwähnte Forderung an die Bank Y und die Bank Y am 17. September 2010 an die W Schweiz AG ab. Diese Abtretung war unterzeichnet von R und S. Nachdem die Vermittlung gescheitert war, reichte die W Schweiz AG gegen die Beschwerdeführerin eine Forderungsklage über Fr. 5‘523.60 zuzüglich Zins zu 9,9 % seit 23. November 2010 sowie Fr. 208.20 Verzugszins bis 22. November 2010 sowie Betreibungskosten von Fr. 70.00 beim Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden ein.