82 B. Gerichtsentscheide 3594 geständnisse und Vergleichsvorschläge (Dominik Infanger, Schweizerische Zivilprozessordnung, Basler Kommentar, Basel 2010, N 5 zu Art. 205) und eine Entbindung vom Amtsgeheimnis kommt nur dann in Frage, wenn Interessen auf dem Spiel stehen, die über den Streitgegenstand des Schlichtungsverfahrens hinausgehen, zum Beispiel Informationen, die für die Aufklärung eines Kapitalverbrechens relevant sind (Urs Egli, in: Brunner/Gasser/Schwander [Hrsg.], Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich/St.Gallen 2011, N 4 zu Art.